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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware bzw. der Arbeitsvorlagen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgenden Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für die Geeignetheit der von ihm gelieferten Arbeitsvorlagen und Rohprodukte für den vom Auftragnehmer geschuldeten Veredlungsprozess. Die Arbeitsvorlagen und Rohprodukte (Planum) des Auftraggebers müssen folgende Qualitätsmerkmale und Eigenschaften erfüllen:
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Das Planum muss kartoniert, tragfähig, sauber sein und plan liegen.
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Die Oberfläche muss harzgeeignet und haftungsgeeignet sein.
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Das Planum darf kein Silikon enthalten.
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Das Planum muss entgittert sein und das Trägermaterial darf nicht angestanzt sein.
Der Auftraggeber garantiert die Geeignetheit seines Vorprodukts.
(3) Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Preise
(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Verpackungskosten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund der Ungeeignetheit der vom Auftraggeber gelieferten Rohprodukte und Arbeitsvorlagen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(3) Erweisen sich die vom Auftraggeber gelieferten Materialien im Veredlungsprozess als ungeeignet, behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Entstehen Mehrkosten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren und trägt diese.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
(2) Die Gewährleistung bezieht sich auf die vertragsgemäße Ausführung des Veredlungsprozesses, soweit der Auftragnehmer die Materialien selbst beschafft hat. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber hat die Ware hierfür zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei dürfen weder während der Vertragsdauer noch nach Beendigung des Vertrags offengelegt oder verwertet werden.
(2) Unterlagen sind nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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